Mit 1. Jänner 2009 kommt es wieder zu zahlreichen Änderungen in der Sozialversicherung. Neben der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze, der Höchstbeitragsgrundlage und der anderen Werte in der Sozialversicherung wird das Pflegegeld diesmal spürbar erhöht. Die Pensionen wurden bereits mit 1. November 2008 angehoben.
Mit 1. Jänner 2009 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf monatlich 357,74 Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG wird von 3.930 auf 4.020 Euro angehoben. Für Sonderzahlungen gilt die doppelte Höchstbeitragsgrundlage von 8.040 Euro, wer selbständig nach dem GSVG versichert ist, hat eine Höchstbeitragsgrundlage von 4.690 Euro.
Das Pflegegeld wird mit 1.1.2009 deutlich angehoben: In den Stufen 1 und 2 um vier Prozent, in den Stufen 3, 4 und 5 um fünf Prozent und in den Stufen 6 und 7 um sechs Prozent. Darüber hinaus kommt es zu einer Verbesserung bei der Einstufung Demenzkranker und von Kindern mit schwersten Behinderungen. Für schwer geistig oder schwer psychisch Behinderte, insbesondere Demenzerkrankte, gibt es einen Erschwerniszuschlag von monatlich 25 Stunden.
Die Pensionen wurden bereits mit 1. November 2008 erhöht. Diese Erhöhung fiel dabei wesentlich großzügiger aus als in den letzten Jahren. Pensionen bis zu 2.412 Euro monatlich werden um 3,4 Prozent erhöht. Bei höheren Pensionen kommt es zu einem monatlich fixen Mehrbetrag von 82,01 Euro. Zusätzlich erhalten PensionistInnen, die im Oktober 2008 anspruchsberechtigt waren, eine Einmalzahlung, für BezieherInnen einer Ausgleichszulage gibt es einen Heizkostenzuschuss als weitere Einmalzahlung.
Quelle: AKNÖ

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Februar 4th, 2009 at 11:43
Endlich wird das Pflegegeld erhöht. Wurde wirklich höchste Zeit. Das Pflegeproblem wird damit zwar nicht gelöst, bringt aber wenigstens etwas Erleichterung.