Wien - In gut zwei Monaten treten in Österreich strengere Nichtraucherschutzbestimmungen in Lokalen in Kraft. Gequalmt werden darf ab 1. Jänner 2009 laut dem neuen Tabakgesetz nur mehr in bestimmten Ausnahmefällen - in Betrieben mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche oder 80 Quadratmeter großen Gaststätten mit einem Extra-Raum. Bei einer Größe dazwischen wird im Einzelfall entschieden, ob eine räumliche Trennung möglich ist. Manche Wirte haben ihre Lokale bereits umgerüstet, die Stimmung unter den Gastronomen ist ambivalent und auch von Existenzängsten bestimmt.
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Da ich eigentlich nur reine Speiselokale besuche, wo es mir nichts ausmacht, wenn ich zum Essen nicht rauchen darf, stören mich die Gesetze nicht weiter. Ich verzehre allerdings auch weniger und bleibe nach dem Essen nicht wie früher noch länger im Lokal, um etwas zu trinken.
In Deutschland, speziell in Bayern sind die Gesetze sehr viel härter und ich habe damals meine Gewohnheiten eben umgestellt. Gemütlich zusammensitzen kann man auch daheim oder in einem Raucherclub, von denen es in Deutschland mittlerweile viele gibt.
Ein Cafehaus würde ich nicht besuchen, wenn ich dort nicht rauchen kann, zum Kaffee gehört für mich eine Zigarette

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