Archive for September 2nd, 2008

Sep
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Heilsamer Wasserfall – Wissenswertes von 1803 bis in die Neuzeit

Ab sofort gibt es in der WasserWunderWelt Krimml die neue Sonderschau „Naturheilmittel Krimmler Fälle“ zu sehen, die über die heilsame Wirkungsweise der Link extern Krimmler Wasserfälle informiert.
Rund um ein stark vergrößertes H2O-Moleküle kann man sich an insgesamt sechs Stationen über spannende wissenschaftliche Hintergründe zur heilsamen Wirkungsweise der Krimmler Wasserfälle informieren. Ein wissenschaftlich einzigartiger Nachweis der heilsamen Wirkungsweise erfolgte erst unlängst durch Forschungsarbeiten der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg im Auftrag der Großglockner Hochalpenstraßen AG. Angefangen von den Bestrebungen des Landarztes von Zell am See, Paul Oberlechner, die Krimmler Wasserfälle bereits 1803 zum Heilbad zu erklären, über den so genannten „Wasserfadenversuch“ des Nobelpreisträgers Philipp Lennard, der die elektrostatische Aufladung im Nahbereich von Wasserfällen zeigte – bis hin zu den modernen wissenschaftlichen Untersuchungen des Joanneum Research in Graz und der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg, kann man sich rund um das Wassermolekül über die heilsame Wirkungsweise der Krimmler Wasserfälle informieren.
Umgesetzt wurde die Sonderschau im Auftrag der Großglockner Hochalpenstraßen AG vom Team Eiswelten.
Ebenfalls im Rahmen der Sonderschau gibt es den interessanten Kurzfilm des ORF-Redakteurs Hans Kutil „Naturheilmittel Krimmler Fälle“ zu sehen, der die heilsame Wirkungsweise des Wasserfalls anschaulich darstellt.
Quelle

Sep
02

Wien - Nach einem Veranlagungs-Minus von fünf Prozent im ersten Halbjahr befürchtet die Arbeiterkammer (AK) für den Großteil der rund 50.000 heimischen Pensionskassen-Begünstigten weitere drastische Kürzungen ihrer privaten Zusatzpensionen im zweistelligen Bereich - zumindest für jene 80 Prozent, die über keine Garantie verfügen. Doch auch den übrigen 500.000 Zusatzpensionisten ingesamt würden unaufholbare Verluste drohen, die sich in den kommenden Jahren auf 60 Prozent aufsummieren könnten, warnte AK-Direktor Werner Muhm am Dienstag und forderte eine Reform des Systems, etwa eine “Mindestgarantie neu” für die Versicherten, einen leichteren Wechsel von einer Kasse zu einer anderen oder zur Betrieblichen Kollektivversicherung sowie Änderungen der Schwankungsrückstellung. Im Schnitt betragen die Zusatzpensionen 500 Euro im Monat.
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Man sollte vielleicht doch auf den Sparstrumpf unter der Matratze zurückgreifen und dort monatlich etwas fürs Alter zurücklegen, als den Pensionskassen den Hals vollzustopfen und dann irgendwann leer auszugehen.

Sep
02

LINZ/BERLIN. Auch ein Linzer Unternehmen erntete auf der IFA Schlagzeilen: Die Firma Emporia, weltweit Technologieführer bei Seniorenhandys, präsentierte eine neue Notruffunktion, die an ein Satellitenortungssystem (GPS) gekoppelt ist.
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Eine ausgezeichnete Sache, der Preis würde mich aber mal interessieren und auch die Bedienfreundlichkeit wie große Tasten usw. was ja gerade für Senioren wichtig ist.

Sep
02

Zutaten:
Heidelbeeeren
Zucker
Weißwein

Zubereitung:
1. Heidelbeeren zerquetschen, in ein Gefäß geben, auf 1 1/2 Liter Heidelbeeren 35 dag Zucker geben und einige Tage stehen lassen, bis sie zu gären beginnen.
2. Die Heidelbeeren durch ein grobes Tuch seihen, auspressen, den Preßrückstand mit Weißwein befeuchten, nochmals auspressen, zu Wein vergären lassen, in Flaschen füllen, verschließen.

Sep
02

“Es hat lange gedauert, aber ab heute muss im täglichen Gelegenheits-Schulbusverkehr jedes Kind seinen eigenen Sitzplatz haben”, freut sich Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter der Landesstelle Wien im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). “In den Jahren dieser bisher immer sehr halbherzigen Regelung gab es in Österreich von 2001 bis 2007 insgesamt 224 Unfälle mit Schulbussen, bei denen 416 Schüler verletzt wurden”, sagt Robatsch. “Hätte es die erweiterte 1:1-Regel schon in dieser Zeit gegeben, hätte man sicher einigen Kindern die Verletzungen ersparen können.” Bisher hatten Kinder nur bei Omnibus-Fahrten im Rahmen von Ausflügen oder Skikursen ein Anrecht auf einen eigenen Sitzplatz mit - dem bereits seit 2001 vorgeschriebenen - Sicherheitsgurt. Im “normalen” Schulbusverkehr konnten sich drei Kinder unter 14 unangegurtet auf zwei Plätzen drängen.

In der 29. KFG-Novelle wurde die “1:1-Zählregel” ausgeweitet: Nunmehr ist unabhängig davon, ob die Beförderung gewerbsmäßig oder privat durchgeführt wird, sowohl in Pkw und Kombinationskraftwagen mit maximal neun Sitzplätzen als auch in Omnibussen ein Kind als eine Person zu zählen. “Konkret bedeutet das also, dass auf jedem Platz nur ein Schüler transportiert werden darf - und es muss darauf geachtet werden, dass die Kinder entsprechend gesichert sind”, präzisiert Robatsch. Gerade im letzten Jahr hatte es haarsträubende Unfälle mit überbesetzten Kleinbussen gegeben, bei denen die Kinder nicht ordentlich gesichert waren und sich teilweise mit Sitzplätzen auf Holzkisten begnügen mussten. Die neue Regelung betrifft allerdings nicht den normalen Bus-Linienverkehr: Hier sind nach wie vor drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren gar nicht zu zählen.

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