Das Technische Museum Wien präsentiert noch bis 2. März 2008 die außergewöhnliche Sonderausstellung “Chromjuwelen. Autos mit Geschichte”. Anhand spektakulärer Fahrzeuge aus den Jahren 1908 - 2005 wird ein Jahrhundert Automobilgeschichte lebendig.
Drei Dutzend historischer “Chromjuwelen” geben einen imposanten Eindruck vom fahrenden Luxus und automobiler Technik vergangener Zeit. Oftmals dienten diese Automobile zur Selbstinszenierung der Besitzer, die mit der Exklusivität ihres Gefährts Wohlstand und Status symbolisierten.
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Bis zu 2.180 Euro Strafe
Meldepflicht bereits bei kleinen Verletzungen
Wer der Meldepflicht nach einem Unfall mit Personenschaden nicht nachkommt, muss tief ins Geldbörsel greifen. “Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 36 und 2.180 Euro”, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die Behörde muss bereits bei kleinen Verletzungen wie Prellungen oder Hautabschürfungen verständigt werden. Schon die Vermutung, dass jemand verletzt sein könnte, reicht aus.
Fußgänger, Radfahrer oder Mopedfahrer
Alle am Unfall beteiligten Personen müssen Erste Hilfe leisten und die nächste Polizeidienststelle verständigen - auch Fußgänger, Radfahrer oder Mopedfahrer sind meldepflichtig, wenn sie am Unfall in irgendeiner Weise beteiligt waren. Das ist z.B. auch der Fall, wenn ein Fußgänger die Straße vorschriftsmäßig überquert, ein Autofahrer ausweicht und sich dabei verletzt.
Unfall muss sofort gemeldet werden
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