Jan
08

Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa und hat sowohl Anteil an den Ostalpen, die beinahe zwei Drittel des Staatsgebietes einnehmen, als auch am Donauraum. Die Bodenfläche beträgt 83.858km². Bedingt durch seine Lage ist das Land seit jeher Kreuzungspunkt der Verkehrsrouten zwischen den großen europäischen Wirtschafts- und Kulturräumen. Österreich hat mit acht Staaten gemeinsame Grenzen: mit Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, der Schweiz und Liechtenstein. Auf Grund des Schengener Übereinkommens existieren inzwischen keine Grenzkontrollen mehr zwischen Österreich, Deutschland und Italien; als EU-Außengrenzen gelten bislang noch die Grenzen zu den anderen Nachbarn. Für die Einreise nach Slowenien, Ungarn, die Schweiz und Liechtenstein genügt ein gültiger Personalausweis

Österreich ist ein aus den neun selbständigen Ländern - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - gebildeter Bundesstaat.

Klima - Vegetation - Fauna
In diesem Kernland Europas überschneiden sich vielfältige Landschafts-, Klima- und Vegetationsformen. Die österreichische Landschaft umfasst Hoch- und Mittelgebirgsregionen ebenso wie Hügelland und Ebene. Das Alpen- und Karpatenvorland, das Wiener Becken und der österreichische Anteil am Pannonischen Tiefland im Osten sind die wichtigsten Siedlungs- und Wirtschaftsräume. Der höchste Berg ist der Großglockner (3.797m), der bedeutendste Fluss die Donau, die das Land auf einer Länge von rund 350 km durchfließt.

Österreich liegt innerhalb der gemäßigten Zone. Sein Klima weist Übergangscharakter vom gemäßigten, atlantisch beeinflussten Westen bzw. Nordwesten zum kontinental geprägten Osten auf. Die Niederschlagsmenge zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle sowie steigende Werte bei zunehmender Höhe. Die Vielfalt des Reliefs und des Klimas bewirkt eine artenreiche Flora und Fauna. Österreich ist eines der waldreichsten Länder Europas (47% der Gesamtfläche).

Für den pannonischen Vegetationsbereich sind Buschwald, Laubmischwald und Steppenheiden typisch. Im Burgenland findet sich östlich des Neusiedler Sees eine spezifische Salzsteppenflora.

In Österreich überwiegt die mitteleuropäische Tierwelt: etwa Reh, Hase, Hirsch, Fasan, Rebhuhn, Fuchs, Dachs, Marder und Eichhörnchen. Typische Vertreter der alpinen Fauna sind Gämse, Murmeltier und Bergdohle. Überdies charakteristisch für die pannonische Tierwelt ist das Vogelparadies im Schilfgürtel des einzigen Steppensees Mitteleuropas, des Neusiedler Sees.

Nationalparks in Österreich:
Nationalpark Kalkalpen
Nationalpark Donauauen
Nationalpark Hohe Tauern
Nationalpark Neusiedler See
Nationalpark Thayatal
Nationalparkprojekt Gesäuse

Bevölkerung
Österreich hatte 1999 laut Bevölkerungsfortschreibung 8,09 Millionen Einwohner. Der Anteil von ausländischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Österreich beträgt nach Schätzungen rund 10% . Von den österreichischen Staatsbürgern (ausgenommen Neubürger) haben rund 98% Deutsch als Muttersprache. Im Süden und Osten des Bundesgebiets leben Angehörige der sechs in Österreich anerkannten autochthonen (d.h. seit mindestens drei Generationen in Österreich lebend und österreichische Staatsbürger) Volksgruppen (Burgenländische Kroaten, Roma, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn).

Wie die meisten anderen Industrienationen weist Österreich einen sehr hohen und stetig steigenden Anteil an älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger auf. Derzeit ist ein Fünftel der in Österreich lebenden Bevölkerung über 60 Jahre alt, darunter etwas mehr als 7 Prozent über 75-jährige. Bis zum Jahr 2030 wird der Anteil der älteren Menschen auf gut ein Drittel (35 Prozent) steigen, darunter fast 15 Prozent über 75-jährige. Die Lebenserwartung beträgt gegenwärtig bei Frauen 80,2 und bei Männern 73,9 Jahre.

Religion
78 % der Österreicher sind römisch-katholisch, 5 % der Bevölkerung sind Protestanten (überwiegend Augsburger Bekenntnis), 4,5 % haben ein anderes Religionsbekenntnis, 9 % sind konfessionslos und 3,5 % haben keine näheren Angaben gemacht (Basis Volkszählung 1991).

Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert der Staat:
Öffentliche Religionsausübung.
Ausschließlichkeitsrecht ("Namens"-Schutz, Anspruch auf exklusive religiöse
  Betreuung der eigenen Mitglieder).
Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer "inneren" Angelegenheiten.
Schutz ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation.
Recht der Errichtung konfessioneller Privatschulen.
Erteilung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen.

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